Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines:

Der Rechtsträger der Einrichtung ist die Zirkusfabrik Kulturarena Sven Nitsch e.K., eingetragen in das Amtsgericht Köln unter der Nr. HRA 31630

§2 Angebote:

Alle Angebote der Einrichtung werden auf den jeweiligen elektronischen und gedruckten Medien veröffentlicht. Die darauf verzeichneten Preise sind die jeweils gültigen. Mündliche Absprachen gelten grundsätzlich nicht. Bei Teilnehmerinnen und Teilnehmern unter 18 Jahren ist die zusätzliche Unterschrift eines der Sorgeberechtigten notwendig.

§3 Ermäßigungen:

Für die Teilnahme an unseren Angeboten gibt es unter bestimmten Umständen Ermäßigungen. Diese gelten für Geschwisterkinder, ALG II, Hartz IV – Empfänger/innen und Köln-Pass-Inhaber. Die Ermäßigungsmöglichkeiten können Sie jederzeit in unserem Büro zu unseren Bürozeiten erfragen. Sie werden nur gewährt bei Vorlage entsprechender Dokumente.

§4 Teilnahme:

Wir gehen davon aus, dass die angemeldeten Teilnehmer/innen alle angebotenen Termine wahrnehmen. Sollte aus Krankheitsgründen oder anderen Umständen eine Teilnahme nicht möglich sein, berechtigt dies in keinem Fall die anfallenden und vertraglich vereinbarten Gebühren zu reduzieren.

§5 Haftung:

Die Teilnehmer/innen besuchen die Veranstaltungen und Kurse auf eigene Gefahr. Die Zirkusfabrik Kulturarena e.K. übernimmt keine Haftung für Unfälle und/oder Beschädigungen oder Verlust von Sachen der Teilnehmer/innen, es sei denn, dass die Zirkusfabrik Kulturarena e.K. den Unfall der Person durch fahrlässige Pflichtverletzung, die Beschädigung oder den Verlust von Sachen vorsätzlich oder durch grob fahrlässige Pflichtverletzung herbeigeführt hat. Für diesen Fall besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung. Eine Versicherung gegen Unfall und gegen die Beschädigung oder den Verlust eingebrachter Sachen besteht nicht. Drüber hinaus gelten die allgemein gültigen Haftungsbedingungen.

§6 Kündigung:

Eine Kündigung eines Vertrages muss in jedem Fall in Textform erfolgen. Auch bei einer vorzeitigen Kündigung während der Laufzeit eines Teilnehmervertrages müssen die anfallenden Gebühren bis zum Ende der Laufzeit gezahlt werden. Für unsere Kurse gilt: Gemäß unseren vertraglichen Bedingungen, ist die Kündigung schriftlich bis zum 3. Werktag des Monats zum Ende des Folgemonats möglich. Ausnahme: Wenn die vorzeitige Kündigung auf Grund eines schwerwiegenden äußeren Einflusses erfolgt, auf dessen Entstehen der Teilnehmer keinen Einfluss hatte wie z.B. schwere Krankheit, etc. In dem Fall wird gemeinsam zwischen der Einrichtung und dem Teilnehmer/der Teilnehmerin eine Lösung entwickelt, durch die die beiderseitigen Interessen berücksichtigt werden. In jedem Fall muss diese Zahlungsvereinbarung in Textform bestätigt werden.

§7 Rücktritt/Stornierungen:

Für Kindergeburtstagsbuchungen gilt: Mit der Unterschrift akzeptieren Sie folgende Anmeldebedingungen. Bei kurzfristiger Absage (bis zu 48 Stunden vorher) werden 100% der Gebühren, bei mittelfristiger Absagen (bis zu 6 Tagen vorher) 50% der Gebühren berechnet. Für Workshops gilt: Mit der Unterschrift akzeptieren Sie folgende Anmeldebedingungen. Bei kurzfristiger Absage (bis zu 1 Woche vorher) werden 50% der Gebühren berechnet. Bei Absage (ab 1 Woche vorher) werden 100% der Gebühren berechnet. Die Möglichkeit eine Ersatzperson zu benennen besteht, die Einrichtung behält sich jedoch vor sie als geeignet anzuerkennen. Stornierungen und Änderungen müssen immer in schriftlicher Form erfolgen. Für alle anderen Veranstaltungen gilt: Vereinbarungen über Rücktritt und Stornierungen werden in den Einzelverträgen und Anmeldungen geregelt.

§8 Teilnehmerzahl - Mindestanzahl:

Alle unsere Kurse und Veranstaltungen sind auf der Basis einer bestimmten Mindestanzahl an Anmeldungen kalkuliert. Sinkt im Laufe einer Kurszeit die Teilnehmerzahl unter eine bestimmte Anzahl behalten wir uns vor, dass wir das Kursangebot umorganisieren (müssen) – in seltenen Einzelfällen sogar ganz aussetzen müssen. Dabei bemühen wir uns die beiderseitigen Interessen zu berücksichtigen. In jedem Fall gelten dann die bekannt gegebenen Konditionen. Bei einer Einstellung unseres Angebotes wird i.d.R. auch die Zahlungsverpflichtung ausgesetzt. Bei Ratenzahlungen werden in dem Fall die bis zum Zeitpunkt der Einstellung des Angebotes geleisteten Stunden in Anrechnung gebracht. Das Ergebnis kann von dem tatsächlichen Datum des Endes der Zahlungsverpflichtung abweichen.

§9 Anmeldung:

Die Anmeldung zu den einzelnen Angeboten erfolgt unterschiedlich. Das jeweilige Prozedere ist in den Programmangeboten mit veröffentlicht. Nach der Anmeldung erhalten Sie in jedem Fall eine Bestätigung über den Eingang der Anmeldung.

§10 Zahlungsweisen:

Die Zahlungsweisen sind je nach Angebot unterschiedlich geregelt. Beachten Sie dabei bitte immer das jeweils datierte Zahlungsziel, da andernfalls Ihre Teilnahme an unserem Angebot gefährdet ist. Dort, wo das Lastschriftverfahren eingeführt ist fällt bei nicht Inanspruchnahme pro Zahlung eine Verwaltungsgebühr an. Rücklastgebühren trägt der Kontoinhaber und werden beim nächsten Einzug mitberechnet. Bei einem Zahlungsrückstand von mindestens zwei Monatsbeiträgen ist die jeweilige Einrichtung berechtigt, die weitere Teilnahme an dem Angebot zu verweigern. Das entbindet in keinem Fall von weiteren Zahlungsverpflichtungen bis zum formalen Ende des Vertrages.

§11 Dozentinnen und Dozenten:

Für unsere Angebote setzen wir ausschließlich qualifiziertes Fachpersonal ein. Bei Krankheit wird Personal mit ähnlicher Qualifikation eingesetzt. Einen Anspruch auf bestimmte Dozentinnen und Dozenten gibt es nicht, es gelten die von der Einrichtung gemachten Festlegungen.

§12 Angebotszeiten:

Es gelten für alle Angebote die jeweils ausgehängten Zeiten. Bei kurzfristigen Änderungen seitens der Zirkusfabrik aus schwerwiegenden Gründen wie z.B. höhere Gewalt oder Baumaßnahmen werden Ersatztermine angeboten. Ein Anspruch auf Erstattung von Gebühren ist nicht vorgesehen.

§13 Urheberrechte:

Die Vermarktungsrechte für alle künstlerischen Ergebnisse im Zusammenhang mit den Angeboten des Trägers liegen beim Träger selbst. Weitere Nutzungen durch Teilnehmer oder Teilnehmergruppen bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Zustimmung der Zirkusfabrik Kulturarena e.K.. Dies gilt auch für elektronische Aufzeichnungen aller Art, Foto- und Bildmaterial, Tonmaterial etc., auch wenn die Zustimmung der abgelichteten Personen selbst vorliegt.

§14 Datenschutz:

Dem/ der Teilnehmer/in ist bekannt und er/sie willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten vom Träger auf Datenträgern gespeichert werden. Der/ die Teilnehmer/in stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden vom Träger selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des/der Teilnehmers/in erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG neu). Dem / der Teilnehmer/in steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Träger ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden im Rahmen der technischen Möglichkeiten verpflichtet.

§15 Unangenehmes/ Schlichtungsverfahren:

Auch bei allem Bemühen um unsere Kunden und dem Streben nach Qualität läuft leider nicht immer alles glatt. Natürlich können Sie sich mit Ihrem Anliegen jederzeit gerne an die Mitarbeiter/innen der Zirkusfabrik Kulturarena wenden. Wenn Sie Wünsche an Ihre Kursleitung haben, sprechen Sie diese direkt an. Rückmeldungen von Teilnehmenden sind für jede Kursleitung wichtig! In jedem Fall wollen wir das Gespräch ermöglichen, um Lösungen für Ihr Anliegen zu finden. Falls Sie dort kein Gehör finden, können Sie sich auch vertrauensvoll an die Geschäftsleitung wenden. Im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung weisen wir darauf hin, dass vor einer Klageerhebung ein Schlichtungsverfahren sein muss.

§16 Salvatorische Klausel:

Sind oder werden Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist einvernehmlich durch eine solche zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessenlagen den gewünschten und wirtschaftlichen Zweck zu erreichen, am besten geeignet ist. Auf das Vertragsverhältnis zwischen der Zirkusfabrik Kulturarena e.K. und dem/der Teilnehmer/in findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts. Soweit zulässig ist Köln Gerichtsstand. Alle Rechte bei: die Zirkusfabrik Kulturarena e.K. Sven Nitsch, Bergisch Gladbacher Str. 1007a, 51069 Köln.

Stand: Juli 2018

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